Maschinenpistole und Munition gefunden
Bei Durchsuchungen waren bei ihm eine Uzi-Maschinenpistole mit Schalldämpfer sowie 1.500 Schuss Munition gefunden worden. Weitere gefundene Waffen und mehr als 50.000 Schuss Munition habe er überwiegend legal besessen, aber teils nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, sagte der Richter am Landgericht Schwerin am 19.12.2019 bei der Urteilsverkündung. Der Polizist war mehrere Jahre Mitglied des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Landespolizei gewesen.
Rechtsradikales Gedankengut ausgetauscht
Der Verurteilte Marko G. spielte eine führende Rolle in der Prepper-Gruppe "Nordkreuz", die sich auf den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung vorbereitete (engl. prepare – vorbereiten). So sammelten die Mitglieder – etliche mit einem Waffenschein ausgestattet – 7.500 Euro für den Kauf legaler Munition. In Chats unter einzelnen Mitgliedern wurde rechtsradikales Gedankengut ausgetauscht, wie der Richter sagte. Jedoch sei dies für den Prozess unerheblich gewesen. Die Gruppe habe nicht auf den "Tag X" hingearbeitet.
Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen zwei Mitglieder
Dennoch ermittelt der Generalbundesanwalt gegen zwei Mitglieder von "Nordkreuz" wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Marko G. wird in dem Verfahren als Zeuge geführt.
Kollegen sollten Dienstmunition abzweigen
Den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz hat er laut Urteil in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz und gegen das Sprengstoffgesetz begangen. Der Richter sagte mit Blick auf den Angeklagten, in einigen Punkten wäre im Prozessverlauf mehr denkbar gewesen. Etwa zu der Frage, wie die Behördenmunition von Bundeswehr und verschiedenen Landespolizeien in die Hände von Marko G. gelangt sei. Aber dies sei für diesen Prozess nicht von zentraler Bedeutung gewesen. Klar wurde, dass Marko G. versuchte, Kollegen dazu zu bringen, Dienstmunition für ihn abzuzweigen. Seit 2017 kam Marko G. – wie auch immer – an rund 200 Schuss Behördenmunition.
Angeklagten gilt als Waffen-Liebhaber
Auch zu dem in einigen Chats kommunizierten rechtsradikalen Gedankengut – nach Worten des Richters "teilweise eindeutig außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" – sei für den Prozess unerheblich gewesen. Relevant sei das Motiv gewesen, und das sei von der politischen Einstellung des Angeklagten zu lösen. Marko G. gilt als Waffen-Liebhaber.
Staatsanwaltschaft will Revision prüfen
Er erklärte nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal, dass er das Urteil annehme. Die Staatsanwaltschaft will nach Auskunft einer Sprecherin eine Revision prüfen. Die Anklagebehörde hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert.