Noch kein neuer Antrag der Ankläger im Fall Puigdemont

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat im Fall des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont bisher keinen neuen Antrag gestellt. Das teilte eine Sprecherin am 09.04.2018 auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach der Freilassung Puigdemonts am 06.04.2018 aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster wäre jetzt die Generalstaatsanwaltschaft juristisch am Zug. Sie könnte einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit einer Auslieferung beim Oberlandesgericht Schleswig beantragen.

Auslieferungshaftbefehl erlassen

Das OLG hatte den Hauptvorwurf der spanischen Justiz – Rebellion – als von vorneherein unzulässig verworfen, nicht aber den Vorwurf der Untreue. Das OLG erließ einen Auslieferungshaftbefehl, verfügte aber gegen Auflagen Haftverschonung. Puigdemont hat angekündigt, bis zum Endes des juristischen Verfahrens in Berlin zu wohnen.

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2018 (dpa).

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