Noch 14 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige KZ-Wachleute offen

Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zum früheren Konzentrationslager Buchenwald und acht zu jenem in Sachsenhausen. Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, am 14.07.2020 gegenüber der Presse.

3 weitere Verfahren anhängig

Zudem beschäftige das frühere Lager Mauthausen in Österreich mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. “Die Staatsanwaltschaft Itzehoe führt Ermittlungen gegen eine ehemalige Angehörige des Konzentrationslagers Stutthof“, sagte Will weiter. 

Gerichtsverfahren in Hamburg und Wuppertal

In Hamburg läuft derzeit ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann in dem früheren Lager. Der 93-Jährige hatte zum Auftakt im vergangenen Oktober eingeräumt, dass er dort Wachmann war. “Gegen einen weiteren ehemaligen Angehörigen des KL Stutthof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund ebenfalls Anklage erhoben“, sagte Will. “Diese wurde zugelassen und liegt nun dem Landgericht Wuppertal vor.“

Weitere Ermittlungsverfahren zu Massakern von SS-Einheiten in Frankreich

Darüber hinaus gebe es noch sechs weitere Ermittlungsverfahren, die nicht mit Verbrechen in Konzentrationslagern in Verbindung stünden, sagte Will. “Dabei geht es etwa um Massaker von SS-Einheiten in Frankreich“, erklärte er. “Wir wollen weiterhin möglichst viele Täter ermitteln und finden diese auch noch“.

Grundsatzentscheidung des BGH zur Beihilfe in Konzentrationslagern

Ein Wendepunkt in der Rechtsprechung war laut Will eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im September 2016 (Az.: 3 StR 49/16, BeckRS 2016, 108526). Der BGH bestätigte damals die Verurteilung des früheren SS-Mannes Oskar Gröning wegen Beihilfe zum massenhaften Mord. “Bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, leistete, so der Bundesgerichtshof, den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe“, erklärte Will. “Damit wurde endlich vom bis dahin über Jahrzehnte begangenen Weg abgewichen, dass eine konkrete Tat nachgewiesen werden musste.“

Redaktion beck-aktuell, 14. Juli 2020 (dpa).