Großteil der Länder hält an traditionellem Auswahlverfahren fest
Elf Länder – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland- Pfalz und das Saarland – zeigten sich überzeugt, dass sich die traditionellen Auswahlverfahren bewährt haben: Beobachtungen während des Referendariats, polizeiliches Führungszeugnis, Personalakte, Auswahlgespräch, Eide auf die Verfassung oder schriftliche Erklärungen zur Verfassungstreue. Auf eine Anfrage beim Verfassungsschutz wollten diese Länder nur bei "Anhaltspunkten" für eine extremistische Einstellung zurückgreifen. Solche hätten sie bisher nicht gesehen.
Bayern setzt wieder auf "beschränkte Regelanfrage"
Einen anderen Kurs schlagen Bayern, Bremen, Niedersachsen und Hessen ein, berichtet die NJW weiter. Bayern habe die "beschränkte Regelanfrage" wieder eingeführt. "Beschränkt", weil sie nur mit Zustimmung des Bewerbers erfolgen darf. Verweigere er sie, werde er allerdings nicht eingestellt. Bremen und Niedersachsen planten eine "Regelanfrage". Hessen wolle ein "Stufenverfahren" mit dem Ziel entwickeln, nur Robenträger zu berufen, die eine "Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Ordnung eintreten".
Uneinigkeit in Bezug auf Internetrecherchen zu Bewerbern
Umstritten sei zudem, ob Persönlichkeit und Lebenslauf von Bewerbern mit Internetrecherchen ausgeleuchtet werden dürfen. In Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werde das Web nicht benutzt. Alle anderen Bundesländer hielten es als "öffentlich zugängliche Quelle" für ein "legitimes Hilfsmittel", um sich ein genaueres Bild von Kandidaten zu machen. Allerdings häufig flankiert von Einschränkungen: Nur in "Einzelfällen" und nicht als "Entscheidungsgrundlage mangels Validität" der Informationen, aber zur Vorbereitung von Auswahlgesprächen.