In der ZDF-Talksendung "Markus Lanz" sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident unter anderem, die Volksparteien sähen sich mit einer Flut antidemokratischer Tendenzen und Desinformation in den neuen Medien konfrontiert. Er beklagte politische Agitation und eine gleichzeitige Nichtberücksichtigung journalistischer Standards. Dabei nannte er, auf explizite Nachfrage des Moderators zur gescheiterten Wahl der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin, das Online-Portal Nius, dessen Chefredakteur der ehemalige Bild-Chef Julian Reichelt ist, und kritisierte dieses scharf.
Mediale Aufmerksamkeit über die rechte Blase hinaus bekam das Thema in den vergangenen Tagen vor allem, weil auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) nach den Äußerungen Günthers unter der Überschrift "Schock über Zensurforderung" in Erklärungen des Politikers eine "Forderung [...] nach Zensurmaßnahmen gegen kritische Nachrichtenportale" ausmachte und auf das Zensurverbot in Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG hinwies. Eine Amtsperson, die ein Ministerpräsident sei, dürfe sich nicht über die Verfassung hinwegsetzen. Für Streitfragen zur journalistischen Qualität sei der Deutsche Presserat zuständig und nicht der Staat. Und der NDR berichtete am Montag über eine kleine Anfrage der schleswig-holsteinischen FDP-Fraktion, ob die Landesregierung plane, bestimmte Medien zu regulieren, zu zensieren oder zu verbieten.
Hintergrund: Lanz hatte Günthers Ausführungen zu Nius wie auch zu vor allem für Jugendliche problematischen populistischen Social-Media-Inhalten wie folgt resümiert: "Was Sie jetzt gerade sagen (…): Wir müssen das regulieren. Wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten". Günther beantwortete das mit "Ja" und sprach sich für Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen unter 16 Jahren in den Sozialen Netzwerken aus.
Nun geht Nius nach eigenen Angaben "gegen Günthers Zensurwunsch" vor. Tatsächlich hat die hinter dem Medium stehende Vius SE / Co. KGaA, vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, das Land Schleswig Holstein abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Es geht allerdings, wie Steinhöfel auf beck-aktuell-Anfrage erklärte, nicht um die angebliche Zensurforderung des Ministerpräsidenten, die für die mediale Aufmerksamkeit sorgte. Es geht um zwei andere Äußerungen des 52-Jährigen in der Talkshow.
Darum geht's: "Feinde der Demokratie", Nius-Artikel "vollkommen faktenfrei"
Zur Causa Frauke Brosius-Gersdorf sagte Günther auf Nachfrage von Lanz: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale ... Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind". Im Kontext der Äußerung, er "glaube, dass es auch innerhalb der Medien mal eine Diskussion darüber geben muss, welche Qualitätskriterien Medien eigentlich erfüllen müssen", behauptete der CDU-Politiker dann, wenn er sich Nius-Artikel angucke, "mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist (...) vollkommen faktenfrei." Diese beiden Aussagen soll das Land Schleswig-Holstein nun künftig unterlassen.
Günther ergänzte in der Sendung: "Aber sie treten so auf und machen den Eindruck, als wäre das etwas, was man im Sinne der Meinungsfreiheit in unserem Land sagen darf." Es sei "falsch, wenn man das einfach so hinnimmt." Man müsse in der Politik erkennen, dass "die es nicht gut meinen mit unserer Demokratie."
Nius, die den Auftritt des CDU-Politikers als "regelrechte Kriegserklärung an die freie Presse" titulierten, halten das für rechtswidrig. Laut der Abmahnung, aus der die Welt zitiert, sei die Grenze zulässiger, sachbezogener Kritik weit überschritten, soweit Günther das Portal als Presseorgan gezielt diffamiert habe. Formulierungen wie "unser Gegner", "Feinde der Demokratie" und der Vorwurf, Nius-Beiträge seien zuweilen "vollkommen faktenfrei", sollen ihm nun untersagt werden. Günther sei es als staatlichem Repräsentanten nicht erlaubt gewesen, so Chefredakteur Julian Reichelt, die freien Medien zu Feinden der Demokratie zu erklären.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel teilte gegenüber beck-aktuell mit, Günther habe in der Sendung von Markus Lanz deutlich gemacht, in welcher Funktion er sich dort äußert: "Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein". Der Staat dürfe sich, so Steinhöfel, nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG nicht ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger äußern.
Schleswig-Holstein prüft erhaltene Abmahnung
Den Vorwurf einer angeblichen Zensurforderung Günthers erhebt Nius also in seiner Abmahnung gar nicht. Der CDU-Politiker hat sich schon am Sonntag – auf Social Media – zu Wort gemeldet und am Montag auch gegenüber den Kieler Nachrichten erklärt, ein Verbot oder eine Zensur von Medienportalen habe er zu keinem Zeitpunkt thematisiert. Seine Antwort auf die Nachfrage von Markus Lanz habe sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bezogen. Auch auf dem Instagram-Profil der CDU Schleswig-Holstein heißt es über einem ungekürzten Ausschnitt der Talkshow: "JA zu einem Social Media-Verbot für unter 16-Jährige. JA zur Meinungs- und Pressefreiheit".
Medial kolportiert Nius dennoch, juristisch "gegen Günthers Zensurwunsch" vorzugehen, auch in rechten und sogenannten alternativen Medien tobt der Shitstorm gegen die angebliche Zensurforderung des CDU-Politikers längst. Eine Regierungssprecherin des Landes Schleswig-Holstein bestätigte am Montag den Erhalt der Abmahnung des Portals, diese werde nun rechtlich geprüft. Wenn das Land keine Unterlassungserklärung abgibt, will Nius nach eigenen Angaben den Weg zum Verwaltungsgericht einschlagen. Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung läuft am 14. Januar ab.


