Nitrat im Grundwasser: EU-Kommission setzt Deutschland letzte Frist

Beim Schutz des Grundwassers vor zu viel Dünger und Nitrat verstößt Deutschland nach Ansicht der EU-Kommission noch immer gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde setzte der Bundesregierung am 25.07.2019 eine letzte Frist von zwei Monaten, ehe der Fall erneut vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte und Geldstrafen in Millionenhöhe drohen. Das teilten Bundesregierung und Kommission mit.

EuGH entschied bereits 2018

Die EU-Kommission und Deutschland sind wegen des Nitrats schon seit Jahren im Streit. Im Juni 2018 hatte der EuGH Deutschland nach einer Klage der Behörde schon einmal verurteilt. Die Bundesrepublik habe über Jahre hinweg zu wenig gegen Überdüngung mit Gülle und Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat unternommen, urteilten die Luxemburger Richter damals. Dies verstoße gegen EU-Recht.

Entscheidung bezog sich auf ältere Düngeregeln

Das Urteil bezog sich allerdings auf ältere Düngeregeln. Die Kommission hatte Versäumnisse in den Jahren vor 2014 moniert – verlangte aber weitere Nachbesserungen. Die Bundesregierung verschärfte die Düngeregeln 2017 – aus Sicht der EU-Kommission allerdings nicht ausreichend. Deutschland habe die vom EuGH festgestellten Mängel nicht vollständig behoben. Deshalb verstoße die Bundesrepublik noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie, teilte die Kommission am 25.07.2019 in Brüssel mit.

Gesetzgebungsprozess soll im März 2020 abgeschlossen sein

Im Juni 2019 legte Berlin dann weitere Maßnahmen zum Grundwasserschutz vor, dennoch macht die Kommission noch weiter Druck. Ende August 2019 wollen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nach Brüssel reisen, um zu präsentieren, wie Deutschland sein Düngerecht nachschärfen will. Im März 2020 soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein.

Landwirtschaftsministerin: Umsetzung auf Länderebene hapert

Klöckner hatte in einem Brief vom 08.07.2019 an die Bundesländer darauf hingewiesen, dass es bei der Umsetzung auf Länderebene hapert. Dabei geht es unter anderem darum, "rote Gebiete" auszuweisen, in denen die Belastung besonders hoch ist und strengere Regeln für das Ausbringen etwa von Gülle gelten sollen. Aus Sicht von Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ist aber die "ganze Bandbreite" der Düngeregeln betroffen, nicht nur die Umsetzung der Länder.

Nitrit für Menschen schädlich

Nitrat in Gewässern und im Grundwasser stammt meist aus Gülle der Landwirtschaft. Der Stoff ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2019 (dpa).

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