Nitrat im Grundwasser: Bundestag ändert Düngegesetz

Für das Düngen von Äckern gelten in Deutschland nach jahrelangem Hin und Her bald strengere Vorschriften. Der Bundestag änderte am 16.02.2017 in Berlin das Düngegesetz. Es dient als Grundlage für die neue Düngeverordnung, die die Vorgaben präzisiert und die Belastung des Grundwassers durch zu viel Dünger vermindern soll. Die Düngeverordnung hatte das Bundeskabinett bereits am Vortag verabschiedet. Bund und Länder hatten lange um den Kompromiss gerungen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Obergrenzen für die Stickstoffdüngung

Die Düngeverordnung sieht Obergrenzen für die Stickstoffdüngung in Gebieten mit kritischen Werten vor. Zudem sollen vorgeschriebene Abstände zu Gewässern ausgeweitet werden. Übermäßiger Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger gilt als Ursache für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser. Die neue Düngeverordnung sei ein "ausgewogener Ausgleich" zwischen Umweltschutz und den Anforderungen der bäuerlichen Praxis, sagte Maria Flachsbart (CDU), Staatssekretärin im Bundesagrarministerium. Bei der Kontrolle seien die Länder gefordert. Das Düngerecht ist künftig stärker regionalisiert - in kritischen Gebieten gelten strengere Regeln als in anderen.

Bauern befürworten Reform trotz Detailkritik

Bauernpräsident Joachim Rukwied beklagte, die Reform bedeute für die Landwirte zusätzliche Bürokratie und teils drastische Beschränkungen. Trotzdem sei es gut, dass die Agrarbranche Planungssicherheit habe. "Wir gehen jetzt davon aus, dass dem Vertragsverletzungsverfahren nun die Grundlage entzogen ist." Die EU hatte Deutschland 2016 wegen überschrittener Nitrat-Grenzwerte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Zu hohe Werte können allerdings Gewässer schädigen, etwa durch verstärktes Algenwachstum.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2017 (dpa).