Niedersachsen will Airlines zu Sicherstellung der Identität der Fluggäste verpflichten

Niedersachsen möchte Fluggesellschaften dazu verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben aus der Flugbuchung zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am 06.07.2018 stellte das Land seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Flugsicherheitsgesetzes (BR-Drs. 321/18) im Plenum des Bundesrates vor. Dieses überwies die Vorlage in die Fachausschüsse.

Niedersachsen sieht Gefahr für Luftsicherheit

Niedersachsen warnt vor Gefahren für die Luftsicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht. Gebe jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und werde vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibe die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien seien Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Ausschüsse beraten im September 2018

Nach der Sommerpause werden sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entwurf zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2018.

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