Niedersachsen weitet Videotelefonie in Gefängnissen aus

Die Haftanstalten in Niedersachsen haben in den vergangenen Wochen die Möglichkeiten der Videotelefonie erheblich ausgeweitet. Die Gefängnisse bieten zunehmend sogenannte Skype-Besuche an. Insgesamt 38 Plätze gibt es in zwölf von 13 Haftanstalten, noch vor wenigen Wochen waren es lediglich 14 Plätze. Die Gesprächszeiten wurden zudem erheblich ausgeweitet. Anlass ist die Coronakrise, aufgrund derer Besuche in den Justizvollzugsanstalten aktuell nicht gestattet sind. Wie das Justizministerium Niedersachsen mitteilt, gibt es bislang keine Corona-Infektionen unter Gefangenen in Niedersachsen.

Gefangene sollen Angehörige dennoch sehen können

"Wir wollen den Gefangenen in diesen schwierigen Zeiten ermöglichen, dass sie ihre Angehörigen auch sehen können", sagte Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Pflege sozialer Kontakte sei gerade in besonderen Situationen enorm wichtig, was erst recht in Haftanstalten gelte.

Videotelefonate vorab zu beantragen

Die Videotelefonate finden im Justizvollzug überwiegend in separaten Räumen statt, in denen ein Bildschirm installiert ist. Die weiteren Hardware-Komponenten befinden sich in einem Nebenraum und werden von Bediensteten des Justizvollzuges bedient. Das Videotelefonat muss der Gefangene unter Nennung der Kontaktperson beantragen. Dient das Videotelefonat der Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Unterstützung förderungswürdiger Kontakte, wird dem Gefangenen ein Zeitfenster für das Telefonat zugewiesen, über das er seine Kontaktperson eigenverantwortlich informieren muss. Zu der angemeldeten Zeit stellt dann ein Justizvollzugsbediensteter die Verbindung zu dem angegebenen Nutzerkonto her.

Zudem Telefonzeiten ausgeweitet

Die Videotelefonie per Skype ergänzt die bestehenden Telefonmöglichkeiten für Gefangene in Niedersachsen. Denn auch sonst können Inhaftierte zu definierten Zeiten in ihren Hafträumen telefonieren. Diese "Telefonzeiten" wurden aktuell ebenfalls ausgeweitet. Möglich sind nur ausgehende Telefongespräche. Eine von dem Gefangenen beantragte Telefonnummer wird erst nach Genehmigung durch die Haftanstalt freigegeben. Hierzu muss auch die Zustimmung der jeweils zu benennenden Kontaktperson vorliegen.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2020.