Ministerin: Pandemie erschwert Lernen
Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werde die entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung in den nächsten Tagen unterschreiben, heißt es aus dem Ministerium. Zwar sei der Lehrbetrieb so weit wie möglich aufrechterhalten worden, dennoch habe es Einschränkungen gegeben, die das Lernen erschwert hätten, erklärte die Ministerin. Den "Freischuss", eigentlich nach dem Gesetzeswortlaut den "Freiversuch", nutzt etwa ein Viertel der Kandidatinnen und Kandidaten in der Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher: "Erstes Staatsexamen").
"Freischuss"
Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die Pflichtfachprüfung nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den "Freischuss". Diese Möglichkeit mindert bei vielen Studierenden den Prüfungsdruck. Zugleich soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen.