Niedersachsen: Sommersemester 2021 wird auf "Freischuss" nicht angerechnet

Wie schon das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2020 wird auch das Sommersemester 2021 aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie nicht auf den "Freischuss" im Jurastudium angerechnet werden. Dies hat das Niedersächsische Justizministerium in Abstimmung mit den juristischen Fakultäten im Land entschieden.

Ministerin: Pandemie erschwert Lernen

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werde die entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung in den nächsten Tagen unterschreiben, heißt es aus dem Ministerium. Zwar sei der Lehrbetrieb so weit wie möglich aufrechterhalten worden, dennoch habe es Einschränkungen gegeben, die das Lernen erschwert hätten, erklärte die Ministerin. Den "Freischuss", eigentlich nach dem Gesetzeswortlaut den "Freiversuch", nutzt etwa ein Viertel der Kandidatinnen und Kandidaten in der Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher: "Erstes Staatsexamen").

"Freischuss"

Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die Pflichtfachprüfung nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den "Freischuss". Diese Möglichkeit mindert bei vielen Studierenden den Prüfungsdruck. Zugleich soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2021.