Die niederländischen Justizbehörden können künftig einem mutmaßlichen Terroristen die niederländische Staatsangehörigkeit entziehen. Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments stimmte dem umstrittenen Anti-Terror-Gesetz am 07.02.2017 in Den Haag mit knapper Mehrheit zu. Zuvor hatte es bereits die Zweite Kammer des Parlaments verabschiedet.
Maßnahme nur bei doppelter Staatsangehörigkeit möglich
Das Gesetz ermöglicht es, Niederländer, die sich etwa der Terrormiliz IS angeschlossen haben, zu unerwünschten Ausländern zu erklären. Dadurch würde ihre Rückkehr verhindert. Die Maßnahme ist allerdings nur bei einer doppelten Staatsangehörigkeit möglich, da eine Person nicht staatenlos werden darf.
Linke Opposition und Sozialdemokraten stimmten gegen Gesetz
Das neue Anti-Terror-Gesetz ermöglicht auch die Verhängung eines Ausreiseverbotes und einer Meldepflicht für Verdächtige. Die linke Opposition hatte das Gesetz gemeinsam mit der sozialdemokratischen Regierungspartei abgelehnt, da es nach ihrer Sicht rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.
Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OVG Münster, Entziehung des Passes eines ausreisewilligen Jihadisten, NJW 2016, 518
Daum, Anforderungen an Ausreisebeschränkungen von Islamisten, DÖV 2014, 526
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Köln: Entziehung des Reisepasses bei konkretem Verdacht auf Jihad-Unterstützung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.06.2015, becklink 2000301
VG Köln: Entziehung des deutschen Reisepasses eines mutmaßlichen Terrorsympathisanten erlaubt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.12.2014, becklink 1036217