Der Mobilitätsdienst Uber muss in den Niederlanden nach einem Gerichtsurteil seine Fahrer fest anstellen. Die Selbstständigkeit der Fahrer bestehe "nur auf dem Papier", daher fielen sie unter den Tarifvertrag für Taxifahrer, urteilte ein Gericht in Amsterdam am Montag und gab damit dem Gewerkschaftsbund FNV Recht. "Die rechtliche Beziehung zwischen Uber und den Fahrern erfüllt alle Merkmale eines Arbeitsvertrages."
"Moderne Arbeitgeber-Autorität"
Das Gericht sah deutliche Beweise für eine "moderne Arbeitgeber-Autorität". Die Fahrer seien abhängig von den Algorithmen der App, sie dürften auch nur wenige Fahrten ablehnen, und das Unternehmen entscheide über den Fahrpreis. Der FNV hatte Uber verklagt und von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen.
Uber will in Berufung gehen
Das Urteil ist nach Auffassung des FNV ein "wichtiges Signal gegen die Scheinselbstständigkeit". Das Unternehmen hatte aber erklärt, dass die Fahrer, die die App nutzen, selbstständige Unternehmer seien. Uber kündigte Berufung gegen das Urteil an. Zuvor hatte es ähnliche Urteile auch in anderen Ländern wie Großbritannien gegeben. In Deutschland funktioniert Uber nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche ohnehin anders: Hierzulande fungiert Uber nur als Vermittlungsplattform. Die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind.
Redaktion beck-aktuell, 13. September 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus dem Nachrichtenarchiv
Uber-Fahrer in Großbritannien bekommen Mitarbeiter-Status, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.03.2021, becklink 2019220
Londoner Supreme Court: Uber muss Fahrer als Angestellte beschäftigen,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.02.2021,
becklink 2018959
Frankreich: Oberstes Gericht bestätigt Angestellten-Rechte für Ex-Uber-Fahrer, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.03.2020, becklink 2015644
Uber will Streit mit Fahrern mit 100-Millionen-Zahlung beenden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.04.2016, becklink 2003073