Regierung argumentierte mit Asylkrise
Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt. Darüber entschied nun das höchste Verwaltungsgericht. Die Begrenzung des Familiennachzuges war von der Regierung mit der Asylkrise gerechtfertigt worden. Durch einen Mangel an Plätzen in Wohnheimen und einer gleichzeitig erhöhten Anzahl von Neuankömmlingen müssen viele Asylsuchende in Notunterkünften schlafen. Wegen der ohnehin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bekommen auch viele Flüchtlinge mit einem Status keine Wohnung.
Flüchtlingshilfsorganisationen protestierten
Daher hatte die Regierung angeordnet, dass Familienangehörige erst dann einreisen dürften, wenn sie über Wohnraum verfügten. Dagegen hatte es heftige Proteste von Flüchtlingshilfsorganisationen gegeben.
Sofortiges Einreisevisum für 1.200 Menschen
Als Folge des Urteils bekommen nach Angaben des Justizministeriums rund 1.200 Menschen sofort ein Einreisevisum. Außerdem müssen andere Angehörige nicht länger warten, bis sie oder ihre Verwandten mit Asylstatus eine Wohnung haben, um ein Visum zu bekommen.