Beleidigungsvorwurf bestätigt
Wilders wurde – wie auch in früheren Instanzen – zwar vom Vorwurf des Anstachelns zum Hass und der Diskriminierung freigesprochen, nicht aber vom Vorwurf der Beleidigung. Zuletzt hatte das Berufungsgericht im September ebenso geurteilt. Wilders hatte dagegen Revision eingelegt, er hatte von einem politischen Prozess gesprochen und sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Der Hohe Rat urteilte aber, dass die Rede nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. "Auch ein Politiker muss sich an die Grundprinzipien des Rechtsstaates halten und darf keine Intoleranz schüren."
Mehr als 6.000 Anzeigen nach Rede
Bei dem Prozess ging es um eine Rede des Politikers im Frühjahr 2014. Damals hatte er Hunderte Anhänger in Den Haag gefragt: "Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner in den Niederlanden?" Diese schrien mehrfach: "Weniger, weniger". Daraufhin sagte Wilders: "Dann werden wir das regeln." Die Rede hatte viele Niederländer empört. Mehr als 6.000 Anzeigen waren erstattet worden. Das Urteil hat keine Konsequenzen für das Mandat des Fraktionsvorsitzenden der Partei für die Freiheit (PVV). Die PVV ist mit 17 der 150 Abgeordneten die drittstärkste Kraft im Parlament.