Die Niederlande müssen IS-Frauen und deren Kinder nicht aus nordsyrischen Lagern zurückholen. Dies hat das höchste Gericht des Landes mit Urteil vom 26.06.2020 in Den Haag entschieden. Die Sicherheitsinteressen der Niederlande wögen schwerer als die Belange der Frauen, die sich aus eigenem Antrieb in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat begeben hätten.
23 IS-Frauen und 56 Kinder klagten auf Rückholung
23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder hatten mit einer Klage ihre Rückholung erzwingen wollen. Zunächst gab ein Gericht ihnen Recht. In einem Berufungsverfahren und nun auch vor dem höchsten Gericht unterlagen sie allerdings.
Wenige Rückholungen nach Deutschland
Auch Dutzende deutsche Frauen und Kinder sitzen weiterhin in kurdischen Lagern im Norden Syriens fest, ohne dass es eine klare Perspektive für eine Rückkehr gibt. Im August 2019 konnten vier Kinder, im November 2019 dann drei weitere Kinder mit ihrer Mutter über den Irak zurück nach Deutschland kommen. Das Außenministerium verweist auf fehlende diplomatische Kontakte nach Syrien und schwierige Gesamtumstände.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2020 (dpa).
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Schwander, Die Pflicht zur Rückholung Deutscher aus dem vormaligen IS-Gebiet, NVwZ 2019, 1260
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