Nie­der­la­ge vor Ge­richt im Kampf für Recht auf Ab­trei­bung in Texas

Im Kampf gegen das "Herz­schlag-Ge­setz" im US-Bun­des­staat Texas, das ein strik­tes Ab­trei­bungs­ge­setz ent­hält, haben Frau­en­kli­ni­ken eine schwe­re und mög­li­cher­wei­se end­gül­ti­ge Nie­der­la­ge vor Ge­richt er­lit­ten. Die Ent­schei­dung des Obers­ten Ge­richts des Bun­des­staats vom Frei­tag gilt als der fi­na­le ju­ris­ti­sche Schlag gegen den Ver­such, das Ge­setz doch noch an­zu­fech­ten.

Keine Ab­trei­bung mehr nach Fest­stel­lung des Herz­schla­ges des Fötus

"Wir haben uns sechs lange Mo­na­te gegen die­ses Ver­bot ge­wehrt, aber die Ge­rich­te haben uns im Stich ge­las­sen", re­agier­te der Kli­nik­ver­bund Whole Woman's Health, der gegen die als "Herz­schlag-Ge­setz" be­kann­te Re­ge­lung ge­klagt hatte. Das Ge­setz ver­bie­tet alle Ab­trei­bun­gen, so­bald der Herz­schlag des Fötus fest­ge­stellt wor­den ist. Das kann schon in der sechs­ten Schwan­ger­schafts­wo­che der Fall sein. Viele Frau­en wis­sen zu die­sem Zeit­punkt noch gar nicht, dass sie schwan­ger sind. Au­ßer­ge­wöhn­lich an dem Ge­setz ist, dass es Pri­vat­per­so­nen er­mög­licht, zi­vil­recht­lich gegen alle vor­zu­ge­hen, die bei einer Ab­trei­bung hel­fen. Die­ser recht­li­che Kniff macht es auch be­son­ders schwer, das Ge­setz vor Ge­richt an­zu­fech­ten.

US-Su­pre­me Court ließ Ge­setz in Kraft – Kla­gen aber er­laubt

Um das Ge­setz gab es ein ju­ris­ti­sches Tau­zie­hen. Im De­zem­ber 2021 hatte der Obers­te Ge­richts­hof der USA ent­schie­den, dass das Ge­setz in Kraft blei­ben kann. Mit sei­ner Ent­schei­dung hat der Su­pre­me Court aber Kla­gen im sehr eng ge­steck­ten Rah­men da­ge­gen er­laubt. Eine sol­che Klage hat der Texas Su­pre­me Court nun zu­rück­ge­wie­sen. Ab­trei­bungs­kli­ni­ken hat­ten ver­sucht zu ar­gu­men­tie­ren, dass das Ge­setz tat­säch­lich von Staats­be­am­ten durch­ge­setzt wird – in die­sem kon­kre­ten Fall von Be­am­ten, die für me­di­zi­ni­sche Zu­las­sun­gen zu­stän­dig sind.

In USA bis­her ei­gent­lich immer Le­bens­fä­hig­keit des Fötus ent­schei­dend

Das Ge­richt in Texas hat das zu­rück­ge­wie­sen. Das Ge­setz gebe die­sen Be­am­ten "keine Be­fug­nis zur di­rek­ten oder in­di­rek­ten Durch­set­zung der An­for­de­run­gen des Ge­set­zes", son­dern setze auf pri­va­te Zi­vil­kla­gen, hieß es in der Ur­teils­be­grün­dung. Das heißt, es bleibt den Ab­trei­bungs­kli­ni­ken nie­mand mehr, gegen den sie eine Ver­fas­sungs­kla­ge vor Ge­richt ein­rei­chen könn­ten. Ei­gent­lich sind Ab­trei­bun­gen nach einem Grund­satz­ur­teil des Su­pre­me Court von 1973 in den USA bis zur Le­bens­fä­hig­keit des Fötus er­laubt – heute etwa bis zur 24. Schwan­ger­schafts­wo­che.

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2022 (dpa).

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