Niederlage für Läuferin Semenya in Streit um Testosteron-Limit

Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya zurückgewiesen. Die Südafrikanerin war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen. Im Kern des langwierigen Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.

Ohne Senkung des Testosteron-Wertes keine Teilnahme an bestimmten Wettbewerben

Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senkt, dies lehnt die 29-Jährige ab. Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht an Wettbewerben über 400 Meter bis zu einer Meile starten. Mit ihrem Einspruch gegen die Regel war Semenya im Mai 2019 ebenso wie der südafrikanische Leichtathletik-Verband vor dem Cas gescheitert. Auch er hatte Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

Bundesgericht verweist auf seine beschränkte Prüfungskompetenz

Das Bundesgericht verwies in seinem am 08.09.2020 veröffentlichten Urteil darauf, dass es die Cas-Entscheidung keiner freien rechtlichen Kontrolle unterziehen könne, sondern sich bei der Prüfung von Gesetzes wegen darauf beschränke, ob das Urteil gegen grundlegende und weithin anerkannte Prinzipien der Rechtsordnung verstoße. Dies sei nicht der Fall.

Fairness bei sportlichem Wettkampf legitimes Anliegen

Der Cas hat aus Sicht des Bundesgerichtes mit Hilfe von Experten verbindlich festgestellt, dass Testosteron der Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik darstellt. Mit Blick auf einen Wettbewerbsvorteil erklärte das Bundesgericht, auf Basis der gemachten Feststellungen sei der Cas-Entscheid nicht zu beanstanden. Die Fairness beim sportlichen Wettkampf sei ein legitimes Anliegen und bilde ein zentrales Prinzip des Sports.

Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht gewahrt 

Auch eine Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde Semenyas sah das Bundesgericht in dem Cas-Urteil nicht. "Die medizinischen Abklärungen und die allenfalls notwendige medikamentöse Senkung des Testosteronspiegels stellen zwar einen erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Der Kernbereich dieses Rechts wird jedoch nicht berührt", hieß es. Die dreifache Weltmeisterin Semenya hatte im März 2020 angekündigt, künftig über 200 Meter zu starten.

Leichtathletik-Weltverband begrüßt Entscheidung

Der Leichtathletik-Weltverband World Athletics begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme und unterstrich, man setze sich für die volle Beteiligung von Frauen im Weltsport ein. Die persönliche Würde werde vollständig respektiert, ebenso das Recht auf körperliche Integrität. Der Verband wies in seiner Reaktion mehrfach darauf hin, dass es ihm um sportliche Fairness gehe.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2020 (dpa).