Clearstream erwägt Berufungseinlegung
Die Deutsche Börse ist über ihre Luxemburger Tochter Clearstream in den Fall verwickelt, die Wertpapiere im Kundenauftrag verwaltet und die Abwicklung von Käufen oder Verkäufen übernimmt. Wie der Dax-Konzern am 22.03.2023 in Frankfurt mitteilte, wurde klagenden Gläubigern des Iran ein Anspruch auf Übertragung von der iranischen Zentralbank - auch Bank Markazi genannt - zugerechneten und von Clearstream in Luxemburg auf einem Kundenkonto verwahrten Vermögenswerten zugesprochen. Clearstream erwäge, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung ergebe sich aus der Entscheidung des US-Gerichts keine wesentliche Änderung der Risikosituation, die die Bildung einer Rückstellung erfordern würde.
Weitere Klage gegen Clearstream in Luxemburg anhängig
Ebenso verlange die iranische Zentralbank bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg unter anderem gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte, einschließlich des oben genannten Betrages von rund 1,7 Milliarden Dollar (1,56 Milliarden Euro), hieß es weiter. Die Klage wird laut der Deutschen Börse noch in der ersten Instanz verhandelt. Clearstream gehe weiter davon aus, dass die Klage in Luxemburg unbegründet ist.