Niederländischer Bombenangriff in Afghanistan war unrechtmäßig

Ein Bombenangriff der niederländischen Armee auf ein Wohnhaus in Afghanistan mit vielen Todesopfern war einem niederländischen Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig. Ein Gericht in Den Haag verurteilte den Staat zur Zahlung von Schadenersatz an die Familien der Opfer. Das Gericht gab damit einer Klage von vier Angehörigen statt. Ihnen zufolge waren bei dem Vorfall im Jahr 2007 im Rahmen einer Nato-geführten Mission 20 Menschen getötet worden.

Verstoß gegen das internationale humanitäre Kriegsrecht

Der Vorfall ereignete sich im Rahmen der sogenannten Schlacht um Chora der internationalen Schutztruppe Isaf gegen die militant-islamistische Taliban. Niederländische Einheiten hatten in der Provinz Urusgan einen Wohnkomplex bombardiert - obwohl bekannt war, dass dort Zivilisten wohnten. Der Staat hatte angeführt, dass es sich um ein militärisches Ziel gehandelt habe, denn Taliban-Kämpfer hätten das Gebäude auch für militärische Zwecke genutzt. Nach Ansicht des Gerichts gab es dafür allerdings keine ausreichenden Hinweise. Der Staat habe daher gegen das internationale humanitäre Kriegsrecht verstoßen, da ein Unterschied zwischen zivilen und militärischen Zielen gemacht werden müsse. Gegen das Urteil kann der Staat noch berufen. Der Angriff auf den Wohnkomplex gehörte zur sogenannten Schlacht um Chora der internationalen Schutztruppe Isaf gegen die Taliban.

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2022 (dpa).