Landesregierung verwies auf übermäßigen Aufwand
Lippmann hatte von der Landesregierung Auskunft zum Umfang nicht erteilten Unterrichts (Zeugniseintragung "n. e."), differenziert nach Klassen beziehungsweise Lerngruppen, Schulformen und Fächern unter Benennung der Anzahl der betroffenen Schüler zum Ende des Schuljahres 2018/2019 begehrt. Die Landesregierung hatte eine Antwort mit dem Argument verweigert, dass der Erhebungsaufwand die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wesentlich beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund hätte sie davon abgesehen, das notwendige Datenmaterial bei den Schulleitungen anzufordern.
LVerfG: Landesregierung hätte Antwort geben müssen
Das LVerfG hat festgestellt, dass solche Gründe, die die Nichtbeantwortung der Kleinen Anfrage rechtfertigten, nicht gegeben waren. Insbesondere habe die Landesregierung nicht plausibel dargelegt, dass zur Beantwortung der Anfrage übermäßiger Verwaltungsaufwand hätte betrieben werden müssen. Potenzielle Ungenauigkeiten im Zahlenmaterial hätten der vollständigen Beantwortung nicht entgegengestanden, sondern hätten, entsprechend kommuniziert, der Antwortpflicht Genüge tun können. Auch sei eine unverzügliche Beantwortung, gegebenenfalls unter Fristverlängerung im Einvernehmen mit dem Antragsteller, nicht ausgeschlossen gewesen.