Männer und Frauen sollen die Kinder ihrer Partner künftig auch dann adoptieren dürfen, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Das sieht ein Gesetzentwurf des SPD-geführten Justizministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor der "Spiegel" berichtete. Voraussetzung soll sein, dass das Paar seit mindestens zwei Jahren eheähnlich zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.
Regelung von BVerfG gekippt
Bislang darf man Stiefkinder nur adoptieren, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung jedoch für grundgesetzwidrig erklärt (BeckRS 2019, 7418). Das Ministerium rechnet nun mit etwa 250 zusätzlichen Stiefkindadoptionen im Jahr.
Debatte um Geltung für noch anderweitig verheiratete Partner
Bei der Neuregelung deutet sich allerdings ein Konflikt in der großen Koalition an. Das Justizministerium will die Adoption auch dann erlauben, wenn einer der Partner noch anderweitig verheiratet ist. In der Union stößt das auf Widerspruch: "Diese Regelung ist weder geboten noch hilfreich", sagte Fraktionsvize Thorsten Frei dem "Spiegel". Sie sei auch nicht nötig, um die Vorgaben des Gerichts umzusetzen.
Redaktion beck-aktuell, 12. August 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Tometten, Zwei Mütter durch Abstammung?, ZRP 2019, 133
BVerfG, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des Ausschlusses der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, BeckRS 2019, 7418
BGH, Erlöschen der Verwandtschaft zur Mutter bei Adoption ihrer Kinder durch Lebensgefährten, NJW 2017, 1672
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG, Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.05.2019, becklink 2012979