An der geplanten europäischen Staatsanwaltschaft werden sich wohl nicht alle EU-Staaten beteiligen. Zunächst 17 Länder wollten eine sogenannte verstärkte Zusammenarbeit beantragen, sagte Justizkommissarin Vera Jourova am 27.01.2017 am Rande eines Treffens der EU-Justizminister in Malta. Bei diesem Format können Gruppen von Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit vertiefen, ohne dass wie sonst üblich alle 28 Staaten an Bord sein müssen.
Zuständigkeit nur für Vergehen mit Auswirkungen auf EU-Haushalt
Die europäische Staatsanwaltschaft soll nur für Vergehen mit Auswirkungen auf den EU-Haushalt zuständig sein. Zwar gibt es schon europäische Behörden, die solchen Verbrechen nachgehen. Sie dürfen aber derzeit nur Vorermittlungen führen. Für die eigentliche Strafverfolgung sind nationale Behörden und Gerichte zuständig. Deshalb laufen Ermittlungen häufiger ins Leere. Über Details der neuen Behörde und über die Zusammenarbeit mit nationalen Stellen diskutieren die EU-Staaten nun schon seit längerem – die EU-Kommission machte ihre Vorschläge schon im Sommer 2013. Deutschland unterstützt die Pläne nach früheren Angaben.
Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2017 (dpa).
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