Neuregelungen zum Verbraucherschutz treten in Kraft

Der erste Monat des Jahres 2018 bringt im Bereich Verbraucherschutz zahlreiche gesetzliche Änderungen: Ab Januar genießen Bauherren mehr Schutz, Bankkunden bekommen mehr Rechte und es gilt ein EU-weites Verbot für quecksilberhaltige Produkte.

Neuartige Lebensmittel sollen sicherer werden

Neuartige Lebensmittel ("Novel Food"), etwa mit neuen Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen, müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Eine EU-Verordnung definiert ab 01.01.2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren.

Neuer Campylobacter-Grenzwert

Ab 01.01.2018 gilt in der EU ein niedriger Grenzwert von 1.000 KBE/g für Campylobacter-Keime auf Schlachtkörpern von Masthähnchen. Infektionen mit diesen Keimen sind die häufigste Quelle für bakterielle Lebensmittelvergiftungen.

Weniger Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten

In abwaschbaren Kosmetikprodukten wie Duschgel und Shampoo sinkt die erlaubte Höchstkonzentration des Konservierungsstoffs Methylisothiazolinon (MIT) ab dem 27.01.2018 weiter von 0,01 auf 0,0015%. Der Stoff löst besonders häufig allergische Reaktionen aus.

EU-weites Verbot für quecksilberhaltige Produkte

Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Ökosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte – zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen, Thermometer – ab dem 01.01.2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Verbesserungen für Bankkunden

Ab dem 13.01.2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden. Ab dem 13.01.2018 müssen Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.

Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte

Ab 01.01.2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.

Mehr Schutz bei Bauverträgen

Bauherren genießen ab 01.01.2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch intakte ersetzen.

"Ping-Anrufen" soll Riegel vorgeschoben werden

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll teure Rückrufe, die durch sogenannte "Ping-Calls" provoziert werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15.01.2018 für 22 Länder umsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.