Neuregelungen zum September 2018

Für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen gilt ab dem 01.09.2018 das neue, realitätsnähere Abgasprüfverfahren "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure" (WLTP). Außerdem dürfen ab September keine Halogenlampen mehr hergestellt werden. Über diese Neuregelungen informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 28.08.2018.

Neues Abgasprüfverfahren WLTP   

Wie die Regierung mitteilt, werden neu zugelassene Pkw ab dem 01.09.2018 mit dem neuen Verfahren WLTP auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren solle realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändere sich grundsätzlich nichts. Sie richte sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefere, könne sich in vielen Fällen auch die Kfz-Steuer erhöhen.

«Aus» für Halogenlampen

Laut Regierung dürfen ab dem 01.09.2018 Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot umfasse vor allem die Halogenglühlampen für eine normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürften noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwänden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten "Ökodesign-Richtlinie" schrittweise vom Markt.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2018.

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