Neuregelungen zum Kinder- und Jugendschutz beschlossen

Mit dem Ziel eines verbesserten Kinder- und Jugendschutzes hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet. Die in der Nacht zum 30.06.2017 beschlossenen Maßnahmen sehen unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und anderen Behörden vor. Das Gesetz benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats. Verabschiedet wurde außerdem eine Gesetzesänderung, nach der die Fixierung Minderjähriger künftig vom Richter genehmigt werden muss.

Keine Neuregelung bei Pflegefamilien

Ein Kernstück der Reform wurde kurzfristig aus dem Gesetzentwurf herausgenommen und auf die nächste Wahlperiode verschoben: Ursprünglich waren Regeln vorgesehen, um die Situation von Kindern in Pflegefamilien zu stabilisieren. Das Vorhaben, das Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines Pflegekindes zu beschneiden, war innerhalb der großen Koalition jedoch umstritten und deshalb nicht umsetzbar.

Behörden sollen besser kooperieren

Um Kinder vor Gewalt zu schützen soll jedoch die Kooperation von Jugendämtern, Justiz und Ermittlern verbessert werden. Auch die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Ärzten will man mit der Reform ausweiten – etwa beim Verdacht auf Missbrauch. Ferner ist die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle vorgesehen, die Kindern und Jugendlichen Hilfe und Beratung bieten soll.

Freiheitsentzug nur noch mit richterlicher Genehmigung

Freiheitsentzug für Kinder ist künftig nur noch mit einer richterlichen Genehmigung zulässig. Damit ist etwa eine körperliche Fixierung oder eine medikamentöse Ruhigstellung in Krankenhäusern und Heimen künftig an die Entscheidung eines Familiengerichts geknüpft. Bislang war das nur bei erwachsenen Patienten erforderlich, bei Minderjährigen genügte die Zustimmung der Eltern. Wenn die Eltern eine Maßnahme ablehnen, darf sie grundsätzlich nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall kommt das Gericht gar nicht erst zum Zug.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2017 (dpa).

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