Corona-Regelungen
Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Zum Beispiel gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist am 09.05.2021 in Kraft getreten. Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie Quarantäneregelungen: Seit dem 13.05.2021 klärt eine bundeseinheitliche Verordnung alle Fragen, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Zudem legt sie Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten fest.
Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält zur bisherigen Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren, eine weitere hinzu: den Schutz der Bürger. Zudem werden Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet. Das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ist überwiegend am 28.05.2021 in Kraft getreten.
Wertpapieraufsicht in separatem Gesetz geregelt
Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Dies ermöglicht eine passgenauere Aufsicht, da Wertpapierinstitute im Vergleich zu Kreditinstituten andere Geschäftsmodelle und Risikoprofile haben.
Mehr Geld für Betriebe bei Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
Betriebe, die trotz großer coronabedingter Probleme ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausbauen, können vom 01.06.2021 an bis zu 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz und damit doppelt so viel wie bisher bekommen. In den Genuss kommen Betriebe, die maximal 499 Mitarbeiter haben – statt bisher 249 Mitarbeiter.
Keine geschlechtsangleichenden Operationen von Kindern mehr
Die Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dürfen keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Juni sind Behandlungen verboten, die das körperliche Erscheinungsbild eines Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts angleichen sollen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird. Schätzungen gehen von etwa 160.000 Menschen in Deutschland aus, die mit nicht eindeutig ausgebildeten Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.
Bundesstiftung für Gleichberechtigung kommt
Eine neue Bundesstiftung mit Sitz in Berlin soll sich künftig für den Abbau von Benachteiligungen von Frauen in Deutschland einsetzen. Die "Bundesstiftung Gleichstellung" soll informieren, Forschungsaufträge vergeben und Verwaltung und Verbände bei der Gleichstellung beraten. Wenn das Gesetz zur Stiftungsgründung Anfang Juni in Kraft tritt, kann sich der Stiftungsrat konstituieren und die Gründung der Stiftung auf den Weg bringen.