EU-Datenschutzgrundverordnung
Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt bereits seit dem 25.05.2018. Sie schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleiste, erläutert die Bundesregierung. Das neue Datenschutzrecht stärke den Schutz der Privatsphäre und die Kontrolle über die eigenen Daten. Unter anderem gölten erhöhte Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten und es gebe ein "Recht auf Vergessenwerden“ (Löschungsanspruch). Bei Verstößen gegen das europäische Datenschutzrecht drohten zudem Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher sei. Ergänzend tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
Neustrukturierung des BKA
Die Regelungen zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes sind ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft getreten. Dadurch solle das BKA neu und zukunftssicher aufgestellt werden. Seine Rolle werde in zweierlei Hinsicht gestärkt: als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit. Ziel der Neustrukturierung sei es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Die Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sogenannte Gefährder gilt bereits seit Juni 2017.
Fluggastdatengesetz
Daten von Flugreisenden könnten künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden, berichtet die Regierung weiter. Dazu werde der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten verbessert. Das Gesetz setze eine EU-Richtlinie um und sei schon teilweise in Kraft. Weitere Teile seien am 25.05.2018 in Kraft getreten.
Fußball-WM: Public Viewing auch abends möglich
Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland könne der Lärmschutz gelockert werden. So sei es möglich, auch in den Abendstunden die Fußballspiele öffentlich und im Freien zu übertragen. Über diese Ausnahmen sei von den Behörden vor Ort zu entscheiden. Die Verordnung ist am 05.05.2018 in Kraft getreten.
Deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen
Am 01.06.2018 tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen tritt in Kraft. Das Abkommen stelle den sozialen Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sicher. Das gelte insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Nach dem Abkommen gölten für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werde. Lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer könnten künftig grundsätzlich in dem ihnen vertrauten System bleiben. Der Entsendezeitraum könne bis zu 48 Kalendermonate betragen. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch könnten durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten würden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet würden.