Neuregelungen im Mai 2019

Die Frist zur Abgabe der privaten Steuererklärung beim Finanzamt verlängert sich um zwei Monate. In Städten mit nur geringer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte gelten Fahrverbote künftig in aller Regel als unverhältnismäßig. Diese und andere Neuerungen werden ab Mai 2019 wirksam.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort zwei Monate mehr Zeit: Für die Steuererklärung 2018 ist der 31.07.2019 neuer Abgabeschluss. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31.05. beim Finanzamt vorliegen. Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Steuerpflichtige müssen diese zukünftig erst bis zum 28.02. des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29.02.2020 als Stichtag.

Neue Geldscheine im Umlauf

Am 28.05.2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Sie besitzen besondere Sicherheitsmerkmale, zum Beispiel den als glänzende “Smaragd-Zahl“ aufgedruckten Wert. Kippt man den Schein, ändert sich die Farbe der Zahl. Damit ist die erst zweite Banknotenserie des Euro namens “Europa-Serie“ vollständig: 5er, 10er, Zwanziger und Fünfziger sind bereits in der überarbeiteten Version im Umlauf, der 500-Euro-Schein wird nicht mehr produziert. Sämtliche Banknoten der ersten Serie einschließlich der 500-Euro-Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein.

Regelmäßig keine Fahrverbote bei geringfügigen Grenzwertüberschreitungen

Neue Regeln stufen Fahrverbote in aller Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur geringfügig überschreitet. Außerdem bestimmt das Gesetz, welche Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstungen von Fahrverboten ausgenommen sind. Es setzt damit das Eckpunktepapier zum Konzept der Bundesregierung für "Saubere Luft und individuelle Mobilität" um.

Telefonieren ins EU-Ausland wird billiger

Ab dem 15.05.2019 werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger, berichtet die Bundesregierung weiter. Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. In Deutschland würden die Kosten für Telefonate ins EU-Ausland damit bei maximal 23 Cent und bei 7 Cent für SMS liegen. Die Regeln gelten für das Mobil- und das Festnetz bei Tarifen, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen.

Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Seit dem 25.04.2019 müssen die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden. Danach sind die Einträge zu entfernen. Ebenso müssen die Behörden umgehend öffentlich mitteilen, wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde.

Redaktion beck-aktuell, 29. April 2019.

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