Neuregelungen im April

Zum April gibt es ei­ni­ge Neu­re­ge­lun­gen: So fallen ab heute die Corona-Regeln weitgehend weg. Je nach Bundesland bleibt lediglich ein Basis-Schutz bestehen. Homeoffice bleibt weiterhin eine Option. Auch die Einreise nach Deutschland wird wieder erleichtert. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld, zur Grundsicherung, zum Kinderzuschlag sowie zur Akuthilfe für pflegende Angehörige werden verlängert. Außerdem wird ein Verfahren zur frühzeitigen Feststellung des Erwerbsstatus eingeführt.

Mehr Normalität im Alltag

Ab heute entfallen die meisten Corona-Regeln. Lediglich ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen. Auch die Testpflicht an Schulen ist weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das Landesparlament dies beschließt. Diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes greift seit dem 20.03.2022. Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Auch Reisen wird wieder leichter: Seit dem 03.03.2022 ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen.

Kurzarbeitergeld und Grundsicherung

Die Regelungen zu Kurzarbeitergeld, Grundsicherung und Kinderzuschlag werden verlängert. So bleiben die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 herabgesetzt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit. Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll außerdem bis zum 31.12.2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Dies umfasst die eingeschränkte Vermögensprüfung, Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und vereinfachte Bewilligung vorläufiger Leistungen. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.

Kinderzuschlag und Akuthilfe für pflegende Angehörige

Bis zum 31.12.2022 bleibt auch der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert. Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Schließlich hat die Bundesregierung die Akuthilfe für pflegende Angehörige bis 30.06.2022 verlängert, damit Berufstätige Pflege und Beruf besser vereinbaren können. Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund coronabedingter Versorgungsengpässe zu Hause gepflegt wird. 

Frühzeitig Klarheit über den Erwerbsstatus

Sofern Auftragnehmer oder Auftraggeber Zweifel haben, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, können sie künftig ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung einleiten. Diese bestimmt den sozialversicherungsrechtlichen Status der oder des Erwerbstätigen, sodass bei den Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird.

Miriam Montag, Mitglied der Redaktion beck-aktuell, 1. April 2022.