Neuregelungen für Strafverfahren und Gewaltschutz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Regierungsentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf soll das Strafverfahren weiter an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst sowie der Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes erweitert werden, erläutert das Bundesjustizministerium.

Stärkung des Opferschutzes

Zur Stärkung des Opferschutzes sollen neue Regelungen zum Schutz der Zeugenadressen in der StPO geschaffen werden. Eine Nennung der vollständigen Anschrift soll weder in der Anklageschrift noch grundsätzlich bei Vernehmungen in der Hauptverhandlung oder bei richterlichen Vernehmungen in Anwesenheit des Beschuldigten erfolgen. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen und so der Zugang des Opfers zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz erweitert werden.

Modernisierung des Ermittlungsverfahrens

Das Recht des Ermittlungsverfahrens soll an verschiedenen Stellen modernisiert werden. Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse sollen geschlossen werden. Dies betrifft laut Justizministerium den Einsatz sogenannter automatisierter Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der StPO unveränderte Recht der Postbeschlagnahme.

Post soll auch zu ausgelieferten Sendungen Auskunft geben müssen

Bei der Postbeschlagnahme soll mit der geplanten Neuregelung klargestellt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden in Zukunft auch Auskunft von den Postdienstleistern über solche Postsendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können, die bereits ausgeliefert worden sind. Dies sei eine wichtige Neuerung, um eine effektive Strafverfolgung auch in Zeiten des vermehrten Online-Versandhandels zu gewährleisten. Gerade der vermehrte Versand von krimineller Ware – Betäubungsmittel, Waffen, Hehlerware – nach dem Kauf über das besonders abgeschottete Darknet könne mit diesem Ermittlungsinstrument besser aufgeklärt werden.

Stärkung des Rechts der Vermögensabschöpfung

Darüber hinaus werde das Recht der Vermögensabschöpfung gestärkt, damit Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung noch effektiver angeordnet und vollstreckt werden könnten, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2021.