2018 bringt Neuregelungen für Landwirtschaft und mehr Hochwasserschutz

Landwirte sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, sogenannte Stoffstrombilanzen zu erstellen. Außerdem treten am 05.01.2018 Regelungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Vorsorge in Kraft. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 19.12.2017.

Stoffstrombilanzen: Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparenter machen

Landwirte müssen ab 2018 in Stoffstrombilanzen festhalten, wie viele Nährstoffe – etwa Stickstoff und Phosphor – in ihrem Betrieb ein- und ausfließen. Die Stoffstrombilanzverordnung ist Teil des "Düngepakets", das die Düngung, die Nährstoffeffizienz und den Umweltschutz verbessern solle, so die Regierung.

Mehr Vorsorge gegen Überschwemmungen in hochwassergefährdeten Gebieten

Außerdem wird der Schutz für hochwassergefährdete Regionen erhöht. Das Hochwasserschutzgesetz vereinfacht ab dem 05.01.2018 Planung, Genehmigung und Bau von Schutzanlagen. Ferner sind neue Ölheizungen in hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Alte Anlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Zudem können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.

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