Energetisch hochwertiger Wärmeschutz anvisiert
Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.
Entbürokratisierung und Umsetzung europäischer Vorgaben
Neben der Entbürokratisierung setze man so auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und integriere die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht, heißt es in dem Entwurf weiter. "Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort."
Bundesrat regt Änderungen an
Der Bundesrat regt in einer Stellungnahme zahlreiche detaillierte Änderungen am Gesetzestext an, eine Gegenäußerung will die Bundesregierung nachreichen. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen.