Bundesregierung schlägt Rechtsrahmen für Definition von Influencer-Werbung vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu am 13.02.2020 einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Wie das Ministerium mitteilte, sollen danach Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen. Stellungnahmen zu dem Regelungsvorschlag können bis zum 13.03.2020 abgegeben werden.

Rechtsprechung bislang nicht einheitlich

Die Empfehlungen von Influencern genießen bei ihren Followern hohes Vertrauen. Die Frage, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, hat deshalb in der jüngeren Zeit große Aufmerksamkeit gefunden. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt mehrere voneinander abweichende Gerichtsentscheidungen.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.