Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu am 13.02.2020 einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Wie das Ministerium mitteilte, sollen danach Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen. Stellungnahmen zu dem Regelungsvorschlag können bis zum 13.03.2020 abgegeben werden.
Rechtsprechung bislang nicht einheitlich
Die Empfehlungen von Influencern genießen bei ihren Followern hohes Vertrauen. Die Frage, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, hat deshalb in der jüngeren Zeit große Aufmerksamkeit gefunden. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt mehrere voneinander abweichende Gerichtsentscheidungen.
Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.
Zum Thema im Internet
Den Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Douglas, Unzulässige getarnte Werbung durch Influencerin GRUR-Prax 2019, 561
Ahrens, Influencer Marketing - Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil 1), GRUR 2018, 1211
Peifer, Influencer Marketing - Rechtlicher Rahmen und Regulierungsbedürfnis (Teil 2), GRUR 2018, 1218
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Frankfurt am Main, Getarnte Werbung eines Influencers auf Instagram verboten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.07.2019, becklink 2013572
LG München I, Influencerin muss unbezahlte Produktpostings auf Instagram nicht als Werbung kennzeichnen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2019, becklink 2012957
LG Karlsruhe untersagt Schleichwerbung durch "Taggen" von Instagram-Fotos ohne Werbekennzeichnung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2019, becklink 2012622
KG, Blogger und Influencer müssen in sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.01.2019, becklink 2012034