Streit um "letzte Meile"
Dominante Anbieter und Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom kassieren von ihren Mitbewerbern Entgelte für den Zugang zu bestimmten Leistungen – etwa im Festnetz für die "letzte Meile" zum Telefonanschluss des Kunden oder im Mobilfunk für die Durchleitung von Telefonaten und Daten. Die Höhe der fälligen Zahlungen legt die Bundesnetzagentur fest. Korrigiert ein Gericht diese Summe nach oben, war es zum Schutz der Wettbewerber bislang nicht möglich, das Geld nachträglich einzutreiben. Diese Schutzfunktion fällt nun aber weg, wenn die Nachforderung an ein Unternehmen geht, das jährlich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz macht.
BVerfG: Finanzstarke Konkurrenten nicht auf Schutz angewiesen
Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone und Telefonica waren gegen die bisherige Regelung vor das Verfassungsgericht gezogen und hatten dort Recht bekommen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass finanzstarke Konkurrenten nicht auf den bisherigen Schutz angewiesen seien, und verpflichteten die Politik zu der nun vollzogenen Gesetzesänderung.