Neuregelung des Familiennachzugs tritt ab August in Kraft

Engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können künftig nachziehen, wenn humanitäre Gründe vorliegen. Die Bundesregierung wies am 27.07.2018 darauf hin, dass die entsprechende gesetzliche Regelung zum 01.08.2018 in Kraft tritt. Der Nachzug ist auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Wer als terroristischer Gefährder eingestuft ist oder schwerwiegende Straftaten begangen hat, ist allerdings von den neuen Bestimmungen ausgeschlossen.

Eingeschränkter Schutzstatus für Flüchtlinge

Den Menschen, die 2015 und 2016 vor allem aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan geflohen sind, drohen oft ernsthafte Schäden etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Daher haben die meisten einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Für die subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten, gibt es keinen unbegrenzten Familiennachzug.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2018.

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