Neues WEG: Mehr Flexibilität für Wohnungseigentümer
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Die Runderneuerung des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf dem Weg: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf die Details der lange geplanten Reform verständigt. Nach zahlreichen Protesten haben sie dabei aber den Entwurf der Bundesregierung entschärft, den Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgetüftelt hatte. Weniger Zoff unter Eigentümern, weniger Sanierungsstau, mehr Investitionen für den Klimaschutz lauten die Ziele.

Baumaßnahmen werden erleichtert

Die Stellung der Eigentümer gegenüber ihrer Hausverwaltung wird nun doch nicht so stark geschwächt, wie es die Regierung vorgesehen hatte. Was aber kommt, sind Erleichterungen für diverse Maßnahmen. Bauliche Veränderungen benötigen demnach künftig nur noch die Zustimmung von zwei Dritteln der Eigentümergemeinschaft. Eine weitere Neuerung: Jeder Wohnungseigner kann verlangen, dass er sich eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder einen Einbruchschutz einrichten, einen barrierefreien Umbau vornehmen oder einen Glasfaseranschluss schaffen lassen kann. Außerdem erhält jeder Eigner einen Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Das Gesetz soll bereits in diesem November in Kraft treten, damit für Investitionen noch der gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt.

"Eigentümer behalten den Hut auf"

Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sprach von einem "Durchbruch für eine grundlegende Reform": Mit dieser Novelle werde das "angestaubte Wohnungseigentumsgesetz" für die Zukunft fit gemacht. Für die Union sei es im Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig gewesen, dass die Rechte der Eigentümer gewahrt blieben: "Zwar brauchen wir starke und handlungsfähige Verwalter, aber am Ende müssen die Eigentümer den Hut aufbehalten." Auch der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betonte: "Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG." Hierzu würden seine Befugnisse präzisiert: Ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung sei er lediglich berechtigt, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen. Der Verwaltungsbeirat werde als Kontrollorgan ausgestaltet und könne Rechte der Eigentümer gegenüber dem Verwalter notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Eigentümerlobby zufrieden

Der Verband privater Wohnungseigentümer Haus & Grund zeigte sich erfreut über die Korrektur an den ursprünglichen Gesetzesplänen: "Wenn teure und bedeutsame Maßnahmen anstehen, muss es selbstverständlich sein, dass darüber die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter", so Verbandspräsident Kai Warnecke. Lambrechts Entwurf sei zu weit gegangen.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 8. September 2020.