Höhere Recycling-Quoten
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen laut Gesetzentwurf künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Die Quoten sollen für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen gelten. So solle zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36% auf 63% steigen. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60%), Papier (70%) und Glas (75%) sollen nach der geplanten Neuregelung bis 2022 auf 90% ansteigen. Die Lizenzentgelte des dualen Systems müssten zudem stärker an ökologischen Aspekten ausgerichtet werden. Das belohne die Hersteller, die bei der Gestaltung von Verpackungen von Anfang berücksichtigen, wie diese recycelt werden können.
Neue Registrierungs- und Standardisierungsstelle geplant
Die Entsorgung von Verpackungsabfällen soll nach wie vor im Wettbewerb durch Ausschreibungen erfolgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, soll eine Zentrale Stelle eingerichtet werden, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird. Die Zentrale Stelle diene als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.
Kommunen sollen Durchführung der Abfall-Sammlung vor Ort bestimmen
Wie die Abfall-Sammlung generell vor Ort durchgeführt wird, sollen die Kommunen bestimmen. Sie sollen zum Beispiel darüber entscheiden, wann und wie Abfälle gesammelt werden, erläutert das Bundesumweltministerium. Damit könnten Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Erleichtert werde zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, könne jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Haushalte in Deutschland die Wertstofftonne.
Bessere Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegflaschen geplant
Ebenfalls geregelt werde die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichte den Handel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So könnten sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden, heißt es in der Mitteilung des Bundesumweltministeriums.