Abstimmung der Behörden
Alle Behörden, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, stimmten ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung noch enger miteinander ab, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Bundesregierung werde die im Gesetz festgelegten Aufgaben zügig angehen und dank angepasster Notfallpläne noch besser als bisher auf radiologische Notfälle vorbereitet sein.
Erarbeitung von Notfallplänen
Das Bundesumweltministerium arbeite zur Zeit an einem allgemeinen Notfallplan des Bundes, in dem optimierte Schutzstrategien für mögliche Notfallszenarien festgelegt werden. Jede dieser Schutzstrategien solle Aussagen zu den in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen enthalten sowie zu Dosis- und Kontaminationswerten, die als radiologisches Kriterium für die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen dienen. Im Jahr 2018 würden die jeweils zuständigen Bundesressorts mit der Erarbeitung von besonderen Notfallplänen des Bundes für bestimmte Verwaltungs- und Wirtschaftsbereiche (zum Beispiel für den Katastrophenschutz, Lebensmittel oder den grenzüberschreitenden Warenverkehr) beginnen. Bis zum Inkrafttreten der neu strukturierten Notfallpläne sollen die bisherigen Verwaltungsvorschriften sowie Empfehlungen der Strahlenschutzkommission gelten.
Lagezentrum bei überregionalen Notfällen zuständig
Weiterhin richtet das Bundesumweltministerium ein radiologisches Lagezentrum ein, das zukünftig bei überregionalen Notfällen für die Prognose und Bewertung der radiologischen Lage verantwortlich ist. Die bestehenden Notfallorganisationen des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe würden hierbei in ein Netzwerk integriert, dessen Kopfstelle beim Bundesumweltministerium in Bonn angesiedelt sei. Darüber hinaus übernehme das radiologische Lagezentrum die Abstimmung von erforderlichen Schutzmaßnahmen zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern, dem Ausland und der EU.