Schwarz: Freiheitsgewährleistung durch Freiheitsbeschränkung
"Auch wenn das Elternrecht es den Eltern grundsätzlich erlaubt, ihre minderjährigen Kinder über einen langen Zeitraum erzieherisch zu formen und zu prägen, so findet dieses Recht gleichwohl eine Grenze im Kindeswohl selbst", argumentiert Schwarz. "Aus diesem Grund rechtfertigt das staatliche Wächteramt Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht zum Schutz des Kindes." Es gehe um Freiheitsgewährleistung durch Freiheitsbeschränkung, sagte er am 05.03.2020 in Berlin. "Um zu verhindern, dass Kinder und Heranwachsende sich zu weit von der gesellschaftlichen Realität entfernen und es dadurch auch zu erheblichen Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung kommen kann, ist ein Verbot von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden", heißt es in dem Gutachten.
BAGIV-Präsident: Koran verlange keine Verschleierung für Kinder
"Kinderkopftuch – dafür werden sie nicht mal im Koran eine Quelle finden. Da sind sich alle einig. Der Koran verlangt keine Verschleierung für Kinder", sagte BAGIV-Präsident Ali Ertan Toprak. Er nannte das Kopftuch "ein Symbol der Unterdrückung". Der Forderung nach einem Verbot schlossen sich auch die Frauenrechteorganisation Terre des Femmes und der Deutsche Lehrerverband an.
Lehrerverband: Bildungsauftrag der Schulen wird erschwert
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sagte: "Wenn Kinder und Jugendliche unter 14 ein Kopftuch tragen, erschwert dies die Integrationsaufgabe von Schule." Es werde damit ein bestimmter Eingrenzungs- und Ausgrenzungsanspruch, ausgehend meist von den Eltern, in die Schule getragen. Zudem erschwere das Kopftuch den Bildungsauftrag der Schulen, Kinder und Jugendliche zu selbstbestimmten und freien Individuen zu erziehen. Das Problem sei in Kindergärten und Grundschulen noch überschaubar. In der Altersgruppe 10 bis 14 geht Meidinger aber von mehreren tausend oder zehntausend Fällen in Deutschland aus. Genaue Zahlen gibt es nicht. Islamverbände hatten die Diskussion in der Vergangenheit als "Islambashing" und als "Symboldebatte" bezeichnet. Es handele sich um Fälle im "Promillebereich".
Schwarz: Kopftuchverbot für unter 14-Jährige in allen öffentlichen Einrichtungen erforderlich
In seinem Gutachten plädiert Schwarz für ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige in allen öffentlichen Einrichtungen – zum Beispiel Behörden –, nicht nur an Schulen. Eine Konzentration nur auf die Schulen würde seiner Ansicht nach die Gefahr bergen, dass das Bundesverfassungsgericht ein solches Verbot nicht inhaltlich, sondern rein formal wegen der Länderzuständigkeit für die Schulen zurückweisen könnte. Auch der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim war in einem Gutachten im Auftrag von Terre des Femmes 2019 zu dem Schluss gekommen, dass ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen bis 14 mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Debatte nach Neuregelung in Österreich
Die Debatte über das Thema war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreich ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (57%) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Verbot auch in Deutschland ausgesprochen. Mehrere Unionsabgeordnete hatten angekündigt, das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung zu bringen.