Einem Bericht des Nachrichtenportals “The Pioneer“ zufolge könnte damit etwa die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Finanzierung ausgeschlossen werden. Das Stiftungsgesetz soll definieren, wann politische Stiftungen vom Staat gefördert werden können - denn bisher sind die Kriterien nirgendwo gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine solche Regelung Anfang des Jahres gefordert (BVerfG, Urteil vom 22.02.2023 - 2 BvE 3/19, NJW 2023, 831). Zuvor hatte die AfD geklagt, weil die ihr nahestehende Stiftung bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält.
Die Fraktionen schlagen nun vor, dass politische Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn sie aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkerverständigung eintreten. Die den Stiftungen nahestehenden Parteien müssen zudem dreimal hintereinander in den Bundestag einziehen. Die Gelder werden dann im Verhältnis der Wahlergebnisse der letzten Wahlen auf die Stiftungen verteilt. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von 1% der Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen erhält.