Neues Gesetz soll Pflegekräfte entlasten

Die Bundesregierung will die Personalsituation und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Sie hat dafür am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen. In der Krankenpflege sollen danach künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen sollen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern von den Kostenträgern finanziert werden.

13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen

Mit dem sogenannten "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" sollen auch Neueinstellungen in der Altenpflege gefördert werden, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Bundesregierung. Die geplante Neuregelung sieht 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Sie würden in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert. Ab 2020 müssten Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Pflegepersonal haben und eine vom Ministerium festgelegte Untergrenze nicht erreichen. Im Gegenzug sollen die Kliniken auch mehr finanzielle Mittel erhalten, um mehr Pflegekräfte einzustellen.

Maßnahmen zu besserer Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Der Pflegeberuf stelle wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten sollen künftig Maßnahmen gefördert werden, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Die Krankenkassen sollen auch die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen.

Einmaliger Zuschuss für digitale (Entlastungs-)Maßnahmen

Zur Entlastung der Pflegekräfte könne auch die Digitalisierung erheblich beitragen, betonte die Bundesregierung. Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden: Das seien nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten könnten. In den Jahren 2019 bis 2021 soll nach den Plänen der Bundesregierung jeder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss für digitale Maßnahmen bereitgestellt werden. Der maximale Förderbetrag je Einrichtung betrage 12.000 Euro. Das seien 40% der anerkannten Maßnahme.

Krankenhausstrukturfonds wird fortgesetzt

Auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds stellt Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Der Fonds soll ab 2019 für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt werden. Aus seinen Mitteln würden künftig zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018.

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