Förderung unterscheidet nach Länge der Arbeitslosigkeit
Zum einen soll für "sehr arbeitsmarktferne" Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, ein neues Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" in das SGB II eingeführt werden. Das beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von 100% zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10% gekürzt. Ferner ist ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber vorgesehen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen. Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" soll eine Rechtsgrundlage für einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an Alg-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75% und im zweiten Jahr mit der Hälfte des gezahlten Lohnes geben soll. Es soll ferner eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach Ende der Förderung, ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen geben.