Kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt
Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben", heißt es im Entwurf. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.
Schutzmaßnahmen sollen gesamte Lieferkette erfassen
Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen. Um die geplanten Änderungen umzusetzen, soll laut Bundesregierung das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Darüber hinaus soll es in "Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)" umbenannt werden.