Heil will mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen

Menschen mit Behinderung sollen verstärkt in Arbeit gebracht und gehalten werden. Das ist das Ziel eines vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote, obwohl diese oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert seien.

Künftig höhere Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Behinderten

Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine deutlich höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen müssen. Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem entsprechenden Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor, unter anderem zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern.

Behindertenbeauftragter begrüßt Gesetzesentwurf

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte den Gesetzesentwurf, der nun das parlamentarische Verfahren durchläuft. “Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt“, sagte Dusel. Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. So sollten bestimmte Vorschriften für Bußgelder für Arbeitgeber aufgehoben werden, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, kritisierte Dusel. “Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2022 (dpa).