Reduzierter Verwaltungsaufwand und Kostenersparnis
Damit könnten Verwaltungen wirksamer zusammenarbeiten, Informationen gemeinsam nutzen und nahtlos öffentliche Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg erbringen, erläutert die EU-Kommission. So würden wertvolle Ressourcen für den öffentlichen Sektor der EU miteinander verbunden und bestehende Lösungen zum Nutzen der Allgemeinheit eröffnet. Gleichzeitig werde der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse. Dadurch würden Kosten und Zeitaufwand für Bürger, Unternehmen und den öffentlichen Sektor selbst gesenkt. Durch grenzüberschreitende Interoperabilität könnten die Bürgerinnen und Bürger zwischen 5,5 Millionen und 6,3 Millionen Euro und Unternehmen zwischen 5,7 Milliarden und 19,2 Milliarden Euro einsparen.
Betreuung durch Beirat für ein interoperables Europa
Der künftige Rahmen für die Interoperabilitätszusammenarbeit soll vom Beirat für ein interoperables Europa betreut werden. Dieser wird sich laut Kommission aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzen. Unter anderem werde der Beirat den Auftrag haben, gemeinsame weiterverwendbare Ressourcen sowie Unterstützungs- und Innovationsmaßnahmen zu vereinbaren und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen zu aktualisieren. Unterstützt werden solle der Beirat durch die Gemeinschaft für ein interoperables Europa. Diese führe ein breites Spektrum von Interessenträgern zusammen, zum Beispiel aus dem Bereich GovTech, der Open-Source-Gemeinschaft sowie aus Regionen und Städten in der gesamten EU, um zur Umsetzung neuer Lösungen beizutragen. Das Programm Digitales Europa solle das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Umsetzung des Gesetzes für ein interoperables Europa sein, so die Kommission abschließend.