Neuerungen im hessischen Referendariat

Mit diversen Neuerungen im Rechtsreferendariat soll nach Mitteilung des hessischen Justizministeriums vom 30.12.2019 der Justizstandort Hessen gesichert werden: So würden Referendare wieder verbeamtet und Nebenverdienste müssten sie weder abführen noch sich anrechnen lassen. In die Ausbildung würden mehr Online-Angebote integriert. Zudem solle es künftig ein Pflichtpraktikum bei Polizei, Gerichtsmedizin und im Justizvollzug geben.

Referendare wieder Beamte

Wie das Ministerium informiert, werden Rechtsreferendare in Hessen seit dem 01.11.2019 wieder verbeamtet. Damit seien etwa 350 Euro höhere Bezüge verbunden. Als weitere Vorteile eines Referendariats in Hessen nennt das Ministerium das Landesticket, das eine landesweit kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermögliche und attraktive Nebentätigkeitsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft, insbesondere im Raum Frankfurt am Main. Dabei gebe es keine Abführungspflichten, Hinzuverdienstgrenzen oder Anrechnungsregelungen auf die Referendarvergütung.

Künftig Pflichtpraktikum bei Polizei, Gerichtsmedizin und im Justizvollzug

Um Berufsbilder beim Staat stärker in den Fokus zu rücken, solle unter anderem ein Pflichtpraktikum bei der Polizei, der Gerichtsmedizin und im Justizvollzug vorgesehen werden. Die Ausbildungspläne würden dafür zurzeit überarbeitet. Im Bereich der Fortbildung solle unter anderem das Thema "Die Pervertierung des Rechts während des Nationalsozialismus und des Unrechtsregimes in der DDR" neu aufgenommen werden.

Neues Online-Lernprogramm und Online-Klausurenkurs

Weiter können Referendare und Leiter der Arbeitsgemeinschaften seit dem 01.11.2019 das Online-Lernprogramm ELAN-REF nutzen. Über diese Plattform würden Lerninhalte des Zivilprozessrechts, des Strafprozessrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts vermittelt. Sie solle im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften in die Ausbildung eingebunden werden und damit über die Ausbildungspläne hinaus auch für eine weitere Vereinheitlichung der Referendarausbildung sorgen. Darüber hinaus solle 2020 ein Online-Klausurenkurs als freiwilliges Zusatzangebot für die Rechtsreferendare eingeführt werden, in dem vor allem Klausuren vergangener Prüfungen Verwendung finden.

Kostenloser Zugang zu juris und beck-online

Laut Ministerium haben die hessischen Referendare seit 2018 für die gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes kostenlosen Zugang zu den elektronischen Rechtsformationsdiensten des juristischen Informationssystems der Bundesrepublik Deutschland (juris) und des Verlags C. H. Beck (beck-online).

Künftig hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter mit höherer Vergütung

Zusätzlich sei im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020 vorgesehen, dass zukünftig drei hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter die Ausbildung in den Pflichtausbildungsstationen in der Zivilstation, der Strafstation und der Rechtsanwaltsstation unterstützen. Sie sollen unter anderem – gemeinsam mit den anderen Arbeitsgemeinschaftsleitern – für die von ihnen betreuten Arbeitsgemeinschaften Unterrichtsmaterialien wie etwa Starterpakete, Skripte und weitere Materialien erstellen und diese allen Leitern der Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen. Die Tätigkeit Arbeitsgemeinschaftsleiter im Nebenamt sowie als Korrektor von Übungsklausuren werde gesondert vergütet. Im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2020 sei eine Erhöhung dieser Vergütung vorgeschlagen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2020.