Bundesjustizministerin bestimmt über Zahl der Zivil- und Strafsenate
Wie das Ministerium informiert, erfolgt die Einrichtung eines neuen Zivilsenats beim BGH nach § 130 Abs. 1 S. 2 GVG. Danach bestimmt die Bundesjustizministerin die Zahl der Zivil- und Strafsenate beim BGH und somit auch über die Bildung von neuen Senaten. Für die Besetzung der Senate und die Geschäftsverteilung ist das Präsidium des Gerichts zuständig.
Ende 2018 zwei neue Senate zugebilligt
Laut Ministerium hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 08.11.2018 beschlossen, dass der BGH einen neuen Zivilsenat mit Sitz in Karlsruhe und einen neuen Strafsenat mit Sitz in Leipzig erhält. Die Bekanntmachung über die Einrichtung des XIII. Zivilsenats wurde am 30.08.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neuer Strafsenat noch nicht eingerichtet
Für die Einrichtung des neuen 6. Strafsenats in Leipzig werde derzeit noch mit Hochdruck an einer Lösung für die Unterbringung gearbeitet, schreibt das Ministerium. Anders als in Karlsruhe scheide in Leipzig eine vorübergehende Unterbringung des zusätzlichen Personals in der Bestandsliegenschaft aus Raumgründen aus.