Neuer Versuch: Bulgarien verabschiedet Antikorruptionsgesetz

Bulgariens Parlament hat am 12.01.2018 ein von Staatschef Rumen Radew zurückgewiesenes Antikorruptionsgesetz unverändert erneut verabschiedet. Der Präsident hatte gegen das Ende 2017 gebilligte Gesetz sein Veto eingelegt, da es nicht effektiv gegen Korruption sei. Mit dem mehrmals hinausgezögerten Gesetz soll eine Superbehörde geschaffen werden, die mehrere Ämter im Kampf gegen die Korruption vereinigt.

Große Mehrheit für Gesetzentwurf

Für den Gesetzentwurf der Koalitionsregierung der bürgerlichen GERB stimmten am 12.01.2018 146 Parlamentarier. 76 Abgeordnete der oppositionellen Sozialisten stimmten mit Nein. Die Verfassung verpflichtet nun den Staatschef, das Gesetz binnen sieben Tagen im Staatsanzeiger veröffentlichen zu lassen.

Superbehörde mit Beschlagnahmebefugnissen

Mit der neuen Großbehörde soll die Korruption gezielter und wirksamer bekämpft werden. Die Behörde soll etwa gesetzwidrig angeschafftes Eigentum beschlagnahmen können. Anonymen Hinweisen wird sie jedoch nicht nachgehen, wie es heißt. Die Leitung der Superbehörde soll vom Parlament gewählt werden. Staatschef Radew bemängelt unter anderem, dass das Antikorruptionsgesetz aus politischen Gründen missbraucht werden könnte.

Musterschüler trotz Korruptionsproblem

Bulgarien, das bis Mitte 2018 erstmals den sechsmonatigen Vorsitz in der Europäischen Union innehat, gilt in vielen Bereichen als EU-Musterschüler. Allerdings grassiert nach wie vor die Korruption.

Redaktion beck-aktuell, 12. Januar 2018 (dpa).

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