Neuer Ver­such: Bul­ga­ri­en ver­ab­schie­det An­ti­kor­rup­ti­ons­ge­setz

Bul­ga­ri­ens Par­la­ment hat am 12.01.2018 ein von Staats­chef Rumen Radew zu­rück­ge­wie­se­nes An­ti­kor­rup­ti­ons­ge­setz un­ver­än­dert er­neut ver­ab­schie­det. Der Prä­si­dent hatte gegen das Ende 2017 ge­bil­lig­te Ge­setz sein Veto ein­ge­legt, da es nicht ef­fek­tiv gegen Kor­rup­ti­on sei. Mit dem mehr­mals hin­aus­ge­zö­ger­ten Ge­setz soll eine Su­per­be­hör­de ge­schaf­fen wer­den, die meh­re­re Ämter im Kampf gegen die Kor­rup­ti­on ver­ei­nigt.

Große Mehr­heit für Ge­setz­ent­wurf

Für den Ge­setz­ent­wurf der Ko­ali­ti­ons­re­gie­rung der bür­ger­li­chen GERB stimm­ten am 12.01.2018 146 Par­la­men­ta­ri­er. 76 Ab­ge­ord­ne­te der op­po­si­tio­nel­len So­zia­lis­ten stimm­ten mit Nein. Die Ver­fas­sung ver­pflich­tet nun den Staats­chef, das Ge­setz bin­nen sie­ben Tagen im Staats­an­zei­ger ver­öf­fent­li­chen zu las­sen.

Su­per­be­hör­de mit Be­schlag­nah­me­be­fug­nis­sen

Mit der neuen Groß­be­hör­de soll die Kor­rup­ti­on ge­ziel­ter und wirk­sa­mer be­kämpft wer­den. Die Be­hör­de soll etwa ge­setz­wid­rig an­ge­schaff­tes Ei­gen­tum be­schlag­nah­men kön­nen. An­ony­men Hin­wei­sen wird sie je­doch nicht nach­ge­hen, wie es heißt. Die Lei­tung der Su­per­be­hör­de soll vom Par­la­ment ge­wählt wer­den. Staats­chef Radew be­män­gelt unter an­de­rem, dass das An­ti­kor­rup­ti­ons­ge­setz aus po­li­ti­schen Grün­den miss­braucht wer­den könn­te.

Mus­ter­schü­ler trotz Kor­rup­ti­ons­pro­blem

Bul­ga­ri­en, das bis Mitte 2018 erst­mals den sechs­mo­na­ti­gen Vor­sitz in der Eu­ro­päi­schen Union in­ne­hat, gilt in vie­len Be­rei­chen als EU-Mus­ter­schü­ler. Al­ler­dings gras­siert nach wie vor die Kor­rup­ti­on.

Redaktion beck-aktuell, 12. Januar 2018 (dpa).

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