Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 04.09.2019 Gerhard Hesse aus Österreich zum Richter beim Gericht der Europäischen Union ernannt. Wie die EU-Kommission mitteilte, erfolgte die Ernennung im Rahmen der dritten und letzten Phase der Reform des Gerichts, mit der die Zahl der Richter auf zwei je Mitgliedstaat erhöht wird. In dieser Phase der Reform erhält das Gericht voraussichtlich insgesamt neun zusätzliche Richter.
Von Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt
Die EuG-Richter werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben. Sie würden aus dem Kreis von Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen müssten, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Amtszeit bis 2022
Die Amtszeit von Hesse läuft bis zum 31.08.2022. Er zählt zu den Richtern, die infolge der Reform des Gerichts für drei Jahre ernannt werden. Auf diese Weise endet ihre Amtszeit mit der ihrer Kollegen aus demselben Mitgliedstaat.
Redaktion beck-aktuell, 6. September 2019.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gericht der Europäischen Union erhöht Zahl der Richter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.04.2016, becklink 2002897
EU-Gesetzgebungsorgane billigen Reform des europäischen Gerichtssystems, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.11.2015, becklink 2001535
EuGH fordert Verdoppelung der Richterzahl am EuG in drei Stufen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.05.2015, becklink 1038544