Neuer Regierungsstreit um das Lieferkettengesetz

Innerhalb der Bundesregierung gibt es trotz einer vor Kurzem erst erzielten Grundsatzeinigung neuen Streit um das geplante Lieferkettengesetz. In einem Brief des parteilosen Wirtschaftsstaatssekretärs Ulrich Nußbaum an das Arbeitsministerium heißt es, der Referentenentwurf entspreche nicht den Vereinbarungen eines Spitzengesprächs. Leider habe das Arbeitsministerium die Ressortabstimmung mit einem Text eingeleitet, der “nicht mit mir konsentiert worden ist“, so Nußbaum.

Ressortabstimmung über das Lieferkettengesetz war noch nicht abgeschlossen

Weiter schreibt der Wirtschaftsstaatssekretär, er wundere sich, dass das Arbeitsministerium offensichtlich noch vor Abschluss der Ressortabstimmung Verbände und Länder befassen wolle. Er widerspreche diesem Vorgehen ausdrücklich, so Nußbaum. Zuerst hatte das “Handelsblatt“ über den Streit berichtet. Nach langem Ringen hatten sich in der vergangenen Woche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf ein Gesetz geeinigt, das größere deutsche Unternehmen von 2023 an weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichten soll.

Wirtschaftsstaatssekretär fordert Nachbesserungen

Nußbaum verlangte in dem Brief nun Nachbesserungen zu der Frage, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können. Laut Referentenentwurf soll dies bei einer Verletzung von “überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein. Das Wirtschaftsministerium will dies laut Schreiben des Staatssekretärs auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen. Außerdem verlangt Nußbaum mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden.

Arbeitsministerium geht von schneller Einigung aus

Dazu hieß es am Donnerstag vom Arbeitsministerium, das Schreiben sei mit Interesse zur Kenntnis genommen worden. Der in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf zu einem Sorgfaltspflichtengesetz entspreche der im Rahmen des letzten Gesprächs erfolgten Einigung zwischen den beteiligten Ressorts. "Das Bundesarbeitsministerium ist der Auffassung, dass sich die in dem Schreiben angesprochenen technischen Themen bereits sehr zeitnah auf Fachebene abschließend klären lassen."

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2021 (dpa).